12.06.2020

Unser

Schwerpunktschulkonzept:

„Hier lernen wir gemeinsam – Vielfalt erwünscht“

  1. Allgemeines

Zur Umsetzung des §24 der UN-Behindertenrechtskonvention können Kinder mit Beeinträchtigungen in Rheinland–Pfalz eine Förderschule oder eine Schwerpunktschule* besuchen. Die August – Becker – Grundschule ist seit dem Schuljahr 2006 / 2007 Schwerpunktschule. In jeder Klasse der Schule werden auch Kinder mit besonderem Förderbedarf unterrichtet. Zur Sicherung der optimalen Lernbegleitung und Förderung aller Kinder arbeiten GrundschullehrerInnen, FörderschullehrerInnen, Pädagogische Fachkräfte und IntegrationshelferInnen eng in Klassen- und Stufenteams zusammen. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Klasse beträgt zurzeit ca. 20. Die reguläre Klassenmesszahl von 24 Kindern je Klasse hat weiterhin Gültigkeit.

Kompendium Schwerpunktschulen

  1. Welche Kinder besuchen unsere Schwerpunktschule?

Unsere Schule besuchen alle Kinder mit und ohne Beeinträchtigung, die im Schulbezirk der ABS wohnen. WICHTIG: Liegt bei einem Kind ein festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf vor, dürfen die Eltern die Schulart (Schwerpunktschule oder Förderschule) wählen. Die konkrete Schule wird von der Schulbehörde zugewiesen. Nähere Informationen zum Ablauf der Gutachtenerstellung entnehmen Sie bitte folgendem LINK:

Handreichung 26.10.2010

  1. Personelle Ausstattung

An der August – Becker – Schule wird jede Klasse von einem Klassenteam unterrichtet. Dieses Team besteht aus der Klassenleitung und einem/einer TeampartnerIn aus dem Förderbereich. Die Klassenleitung liegt in der Hand der Grundschullehrkräfte, in einigen Stunden kommt die Förderschullehrkraft zusätzlich dazu. Manche Kinder nehmen auf Antrag der Eltern beim Sozial- oder Jugendamt mit einer IntegrationshelferIn am Unterricht teil. Diese personelle Ausstattung ermöglicht differenziertes und individualisiertes Unterrichten in sehr heterogenen Lerngruppen. Das Klassenteam ist, mit Ausnahme der Integrationshelferinnen, für alle SchülerInnen der Klasse zuständig und verantwortlich. An unserer Schule werden außerdem regelmäßig LehramtsanwärterInnen für das Lehramt an Grundschulen und Förderschulen im inklusiven Kontext ausgebildet.

  1. Arbeiten im Team – oder 4 Augen sehen mehr als 2

An unserer Schwerpunktschule tauschen sich die verschiedenen Lehrkräfte, in regelmäßigen Teamsitzungen untereinander aus:

Stufenteam: Hier tauschen sich die Lehrkräfte der einzelnen Klassenjahrgänge aus. Förderteam: Förderlehrkräfte besprechen förderpädagogische Aspekte und Maßnahmen der Diagnostik.

Klassenteam: Grundschullehrkraft und Förderschullehrkraft tauschen sich aus über:

  • Planung und Durchführung gemeinsamer Unterrichtsstunden
  • Angebote der Einzel- und Gruppenförderung
  • gemeinsame Förderplanungen
  • gemeinsame Fallbesprechungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Elterngesprächen und Elternabenden
  • Reflektion von Lehr- und Lernformen
  • gemeinsame Klassenaktionen (z. B. Ausflüge, Klassenfahrten, Lesenächte)

Dies kommt aus Erfahrung allen SchülerInnen einer Klasse zugute. Die Verzahnung von individuellen, förder- und forderpädagogischen Inhalten ist Bestandteil unseres Schwerpunktschulkonzeptes. Für die einzelne Klasse sind immer der/die GrundschullehrerIn und der /die FörderschullehrerIn oder Pädagogische Fachkraft gemeinsam verantwortlich.

  1. Organisation des Schulalltags und der Förderung – Unterrichtskonzepte

Der Schulalltag beinhaltet vielfältige Arbeitsweisen: Gespräche und Erarbeitungen, an denen alle Kinder teilnehmen, wechseln sich mit Partner- und Gruppenarbeiten sowie Phasen der Entspannung und Phasen der individuellen Arbeit ab. Gerade Phasen, in denen die SchülerInnen individuell an zum Teil unterschiedlichen Aufgaben arbeiten, sind so angelegt, dass die Kinder weitestgehend selbsttätig arbeiten können, damit sich die Lehrkraft einzelnen Kindern gezielt widmen kann. So bearbeiten die SchülerInnen einer Klassengemeinschaft beispielsweise im Rahmen von Tages- oder Wochenplänen unterschiedliche, ihrem jeweiligen Lernstand entsprechende Aufgaben. Das Klassenteam bespricht regelmäßig, welche Aufgaben für jedes Kind geeignet sind und wie der Unterrichtsstoff für einzelne Kinder aufbereitet werden sollte bzw. in welchen Bereichen eine spezielle Förderung eines Kindes notwendig ist. Die Teams sind gemeinsam für alle Kinder einer Klasse zuständig. Im Team wird die Gesamtsituation besprochen, reflektiert und die Förderpläne mit Förderzielen erarbeitet und die Umsetzung geplant. Die Umsetzung soll ausschließlich immer dem Wohle des Kindes dienen und richtet sich nicht nur auf die kognitive, sondern auch auf die emotionale und soziale Ebene. Die Förderung beschränkt sich nicht auf Kinder mit besonderem Förderbedarf, sondern lenkt den Blick auch auf

  • Kinder mit Hochbegabung
  • Kinder mit Migrationshintergrund
  • Kinder mit psycho-sozialen Belastungen
  • Kinder mit Lernschwächen oder Lernstörungen (siehe Grundschulordnung)

Das Team orientiert sich an den Stärken der Kinder und entscheidet in den Teamsitzungen, wer die Förderung übernimmt und wo sie stattfindet. Um das Lernen und das Miteinander zu stärken, versuchen die Teams, die Kinder möglichst im Klassenverband zu unterrichten. Die Doppelbesetzung wird verstärkt zur gemeinsamen differenzierten Unterrichtung genutzt. Gelingendes Lernen für alle Kinder wird u. a. auch durch den Einsatz von offenen Unterrichtsformen ermöglicht, z.B. durch:

  • Freiarbeit: Festgelegte Phasen am Tag oder in der Woche, in denen die SchülerInnen an selbstgewählten Themen oder Aufgabenstellungen arbeiten.
  • Wochenplan: Über den Zeitraum einer Woche arbeiten die SchülerInnen zu bestimmten Zeiten an für sie gestalteten Arbeitsaufträgen. Diese können auch Partner- oder Gruppenarbeit beinhalten.
  • Helferprinzip: Die Kinder werden dazu angeregt, sich gegenseitig zu helfen oder Dinge zu erklären, z.B. durch gegenseitiges Vorlesen.
  • Die individuelle Förderung findet im Klassen- oder Förderraum statt. Die Kinder werden einzeln, in Kleingruppen oder im Klassenverband gefördert.

Auch Hausaufgaben werden differenziert und dem Lern- und Entwicklungsstand des Kindes angemessen erteilt.

  1. Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

Aus der Grundschulordnung Rheinland-Pfalz gehen für die Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung die folgenden, allgemeinen Grundsätze hervor:

  • Die Lernanforderung und die Kriterien der Bewertung werden mit den Kindern im Vorfeld besprochen.
  • Jede Lernanforderung, die eine Lehrkraft stellt, ermöglicht das gesamte Notenspektrum.
  • Neben schriftlichen Lernzielkontrollen beinhaltet die Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung auch mündlich erbrachte Leistungen.
  • Es wird zwischen gruppenbezogener und individueller Leistungsbeurteilung unterschieden. Mindestens die Hälfte aller schriftlichen Leistungsnachweise soll gruppenbezogen sein.

Individuelle Bewertungen/ Benotungen sind Vorgabe in der Grundschulordnung und dokumentieren den individuellen Lernstand der SchülerInnen. Individuelle schriftliche Leistungsnachweise können sich hinsichtlich des Bewertungsmaßstabs, des Anforderungsniveaus und des Umfangs unterscheiden. In allen vier Schuljahren erhalten die Schülerinnen und Schüler in jedem Zeugnis Verbalbeurteilungen, ab der 3. Klasse zusätzlich Ziffernoten. Bei Kindern mit besonderem Förderbedarf wird der individuelle Lernstand in schriftlicher Form dokumentiert.

  1. Elternarbeit

An unserer Schule wird die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern intensiv gepflegt:

  • regelmäßige Elternabende
  • Lehrer-Eltern-SchülerInnen-Gespräche in jeder Klassenstufe
  • ausführliche Zeugnisgespräche zum Halbjahr der 2. Klasse
  • Förderplangespräche zwischen GrundschullehrerInnen, FörderschullehrerInnen, Pädagogischen Fachkräften und Eltern
  • weiterführende Einzelgespräche nach Bedarf
  • Hospitation im Unterricht ist nach Absprache mit der Lehrkraft möglich

Die gute Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule zeigt sich unter anderem auch in der engagierten Arbeit des Fördervereins, der Betreuung der Schülerbücherei durch Eltern sowie Veranstaltungen, die von Eltern für Eltern vorbereitet und durchgeführt werden (z.B. Vorträge, Bücherabende).

  1. Kooperation mit anderen Einrichtungen

Die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Institutionen ist wichtiger Bestandteil unserer Arbeit, um möglichst individuell auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einzugehen und die Eltern, während der Schulzeit ihres Kindes, entsprechend begleiten und beraten zu können.

Als besonders wichtig erachten wir die Zusammenarbeit mit den örtlichen Kindertagesstätten „Altes Schulhaus“, „Pestalozzistraße“ und „Regenbogen“. Mit allen drei Einrichtungen gibt es unter anderem pädagogische Konferenzen, gemeinsame Fortbildungen, gemeinsame Planungen des Schulanfängerprogramms und gemeinsame Diagnosegespräche.

In enger Kooperation stehen wir auch mit den weiterführenden Schulen. Im Schwerpunktschulbereich vor allem mit der Georg-von- Neumeyer-Realschule plus im Böbig, die die zuständige weiterführende Schwerpunktschule im Schulbezirk Neustadt ist. Gemeinsame Absprachen, Beratungsgespräche nach Gutachtenerstellung etc. gibt es auch mit der zuständigen Förderschule in Neustadt (Schubertschule).

Wir arbeiten auch eng mit dem Jugend- und Sozialamt zusammen. Mit dem Einverständnis der Eltern kooperieren wir auch gerne mit Therapeuten (ErgotherapeutInnen, LogopädInnen, PsychologInnen), Frühförderzentren und Ärzten.

Bei Schullaufbahnentscheidungen und –beratungen sind wir, vor allem bei den Kindern mit besonderem Förderbedarf, eng mit dem Referat 33 + 34 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Neustadt (ADD) vernetzt.